Wohnungseingangstüren sind wahre Multitalente und dienen als Zugang von Treppenhäusern oder Korridoren in eine Wohnung. Sie schützen die Bewohner vor Feuer und Rauch, Einbrechern oder anderen Gefahren und bieten außerdem Schutz vor Lärm, Kälte, Zugluft und Gerüchen. Der Nutzen und der Wert dieser Türen sind also enorm, während der Preis vergleichsweise gering ist. Daher sollten Sie bei der Auswahl einer Wohnungseingangstür nicht sparen und die Sicherheit und den Komfort einer guten Tür genießen!
Um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen, müssen Hersteller den Feuerwiderstand, die Schalldämmung und die Wärmedämmung der Wohnungseingangstüren nachweisen. Einbruchhemmung und Rauchschutz können je nach Bedarf des Bauherrn festgelegt werden. Die Ausschreibung für eine Wohnungseingangstüre von einem unbeheizten Treppenhaus in eine Wohnung ohne Vorraum würde folgendermassen aussehen:
Merkmal | Leistung | Spezifikation | Anforderung Schweiz |
Feuerwiderstand | EI 30 | SN EN 16034 | VKF Vorschriften, VST Merkblatt 008 |
Schallschutz | Rw + C ≥ 40dB | SN EN 14351-2 | SIA 181, VST Merkblatt 005 |
Einbruchhemmung | RC1, RC2, RC3 | SN EN 14351-2 | Bauherr, VST Merkblatt 007 |
Wärmedämmung | Ud ≤ 1.5 W/m2K | SN EN 14351-2 | MuKEn 2014 |
Verhalten zwischen 2 unterschiedlichen Klimaten | Klasse 3c | SN EN 14351-2 | Bauherr, VST Merkblatt 006 |
Vertiefung zu den Merkmalen
Der Feuerwiderstand wird in den Brandschutzvorschriften des VKF festgelegt. Die kantonalen Brandschutzbehörden vollziehen die Durchsetzung und Kontrolle.
Der Schallschutz wird in der Lärmschutzverordnung geregelt und in der SIA 181 wird für die Türen das Bau-Schalldämm Mass R’w + C festgelegt. Der Fachplaner muss für die Ausschreibung das Bauteil-Schalldämm Mass Rw + C bestimmen, das abhängig von der Raumgestaltung ist. Als Orientierung für die meisten Fälle kann gelten Rw + C ≈ R’w + C + 3 dB. Für die Durchsetzung und Kontrolle ist der Bauherr zuständig.
Der Wärmedurchgangskoeffizient wird in den Mustervorschriften der Kantone im Energiebereich bestimmt. Die Kantone Aarau und Solothurn setzen diese Vorschriften jedoch nicht um. Ist die Wohnungseingangstüre dem Aussenklima ausgesetzt, gilt Ud ≤ 1.5 W/m2K. Für die Durchsetzung und Kontrolle ist der Bauherr zuständig.
Die Einbruchhemmung von Türen wird vom Bauherrn festgelegt und durchgesetzt. Üblicherweise kommt für Wohnungseingangstüren die Einbruchhemmungsklasse RC1 oder RC2 zur Anwendung. In der Schweiz ist es üblich Wohnungseingangstüren zu einem Korridor mit einem Schloss mit drei Riegeln auszustatten, was in etwa RC 2 entspricht. Für Türen nach Aussen ist die Klasse RC2 oder RC3 sinnvoll. Der Nachweis für die Einbruchhemmung wird vom Türenhersteller erbracht.
Das Verhalten zwischen 2 unterschiedlichen Klimaten, beschreibt die Verformung der Türe. Um eine gute Schalldämmung und Feuerwiderstandsfähigkeit der Tür zu gewährleisten darf sie sich nicht stark verformen, damit die Dichtungen jederzeit gut anliegen. Zudem ist die Funktionsfähigkeit und Dichtheit der Türe nur gewährleistet, wenn die Verformung gering ist. Deshalb wird für Wohnungseingangstüren die Verformungsklasse 3 empfohlen, was einer maximalen Verformung von ≤ 2mm entspricht.
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